Die Commerzbank darf Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 Euro pro Verfügung berechnen. Das hat das Landgericht Frankfurt nach Klage der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden (Urteil vom 13.5.2009, Az. 2-02 O 3/09). Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig; ob die Commerzbank Berufung einlegen wird, ist offen. Wer den eingeräumten [...]


