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3,25 Euro Stundenlohn ist unrechtmäßig

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Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, das ein Stundenlohn von 3,25 Euro als unzulässiges Lohndumping zu bewerten ist.

Das Aktenzeichen zu dieser Entscheidung lautet 5 AZR 436/08.

Die Frage ist ja auch wer allen ernstes zu solch einem Lohn arbeiten geht. Außer natürlich er wird vom Arbeitsamt dazu gezwungen.
Und die schicken ja sogar Frauen zum Arbeiten ins Bordell (kein Witz!).

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