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Evanzo schaltet Anwalt Markus H. Walgenbach aus Bremen ein

Heute bekam ich eine E-Mail von Herr Ra Markus H. Walgenbach aus Bremen. Die PDF habe ich mal weiter unten eingefügt. Offenbar hat der Geschäftsführer Herr Mehrtens doch mal Kundenreaktionen gelesen. Ich soll nun eine Unterlassungserklärung abgeben, das ich nicht mehr schreibe was für einen miesen Service diese Firma verkauft. Die Frage ist doch jetzt, warum ich das nicht mehr machen sollte. Ich war Kunde mit diversen Domains und habe meine Domain erst nach laaaaaaaaaaaaaaangem hin und her zurückerhalten. Ich habe für die ausgleichsdomain (mit einer anderen Endung) noch einiges bezahlen müssen und einige Kunden haben mich nicht mehr erreichen können. DAS was ich und viele andere Kunden (auf anderen Portalen) geschrieben haben, dürfte sehr wohl der Wahrheit entsprechen. Immerhin bekomme ich immer noch Mahnungen und Zahlungserinnerungen und auf meine Beschwerden wurde nicht reagiert. Alles fein säuberlich sortiert ergibt das genug Stoff für eine Gerichtsverhandlung, der ich nun gelassen entgegen sehe. Es wäre aber der Oberhammer, wenn alle Geschädigten (ups, ich muß ja sagen "sofern vorhanden") mal als Kommentar Ihre Erfahrungen und vielleicht auch die betroffene Domain eintragen. Wenn Evanzo es wirklich wagt vor Gericht zu gehen werde ich in jedem erdenklichen Blog und Forum weitere Geschädigte suchen (und wieder "sofern vorhanden"). Herr Markus Walgenbach aus Bremen. Die Unterlassungserklärung werde ich nicht unterschreiben. Sie können gerne Klage einreichen. Dann wird es eher unerfreulich für Ihren Mandanten. Lesen Sie mal die Blogs nach, was Ihr Mandant Evanzo für schlechte Leistung bringt. Und die Kunden von Evanzo erreichen weder mit Faxe etwas noch mit E-Mails beim Support. Bitte (nochmals bitte) verklagen Sie mich. Ihr Mandant wird es Ihnen "danken". Mein Urteil wird Ihrem Mandaten sehr viel kosten, denn bei einer Niederlage wird dieses Urteil im Rahmen der Rechtmäßigkeit hier bekanntgegeben und auf allen mir bekannten Portalen, Foren und Blogs. Ich bereite mich vor uns sammel Kunden, die ebenfalls unzufrieden sind /waren. Heute bekam ich eine Einstweilige verfügung vom Landgericht Bremen, das ich den Beitrag verändern muß und (zunächst) den Brief aus dem Beitrag entfernen muß. Es ging im den Anwaltsschreiben darum, das Evanzo sich auf den Schlips getreten fühlte, weil ich meine Erfahrungen hier beschrieben habe und nach weiteren Geschädigten gesucht habe. Zugleich verlangte der Rechtsanwalt, das ich seinen Brief nicht veröffentlichen darf, weil dieser angeblich urheberrechtlich geschützt sei. Ich werde jedoch beim Landgericht versuchen dieses wieder zu ändern. Immerhin gibt es ja auch andere Urteile. Vielleicht gibt es ja auch schon welche die Bekanntschaft mit RA Walgenbach gemacht haben. Bitte meldet Euch hier. Siehe auch http://www.php-resource.de/webspace/show/3/ http://board.gulli.com/thread/966500-neu-der-rger-mit-evanzo—sammelthread/ http://evanzo.hosting-ärger.de/ http://blog.thomas-falkner.de/2007/06/30/mal-wieder-aerger-mit-evanzo/ http://forum.webhostlist.de/forum/erfahrungen-mit-anbietern/12322-extreme-rechnung-von-evanzo-hilfe.html http://www.ciao.de/EVANZO_e_commerce_GmbH__Test_3102645 http://www.designtagebuch.de/geschafft/ http://www.pcwelt.de/forum/provider-hoster-probleme-tipps-tarife/284322-riesen-probleme-evanzo.html http://serversupportforum.de/forum/dedizierte-server/9419-immer-wieder-rger-mit-s4y-und-domainumzug.html http://www.hsid.de/internethandel/blog/?p=1480

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21 comments to Evanzo schaltet Anwalt Markus H. Walgenbach aus Bremen ein

  • [...] werte Herr Rechtsanwalt Walgenbach verlangt in seinem Schreiben else-kling.net/2008/06/24/evanzo-schaltet-anwalt-markus-h-walgenbach-aus-bremen-ein/ das ich die Beiträge gegen die Firma Evanzo aus meinem Blog lösche. Und er verlangt, das ich [...]

  • Es DÜRFEN Briefe von Rechtsanwälten abgedruckt zitiert werden (was ich ja getan habe):

    Siehe

    http://rotglut.org/nachricht,803,LG+Passau+OLG+Muenchen+Veroeffentlichung+von+Anwaltsbriefen+kann+rechtmaessig+sein
    Das OLG München hat unter dem Aktenzeichen 29 W 2325/07 einer Beschwerde gegen ein abweisendes Urteil des LG Passau (4 O 580/07) nicht stattgegeben. Das Urteil (und die hilfreiche Solidarität zahlreicher rotglut.org- Leser) erlaubt es dem Autor sehr viel gelassener gegen eine Klage des Günter Freiherr von Gravenreuth vorzugehen die dieser als “Widerklage” gegen eine wohl aussichtsreiche Klage des Autors eingereicht hatte. Bisher konnte Gravenreuth sich auf ein von nur geringer richterlicher Weisheit kündendes Urteil des LG Berlin stützen welches in der praktischen Konsequenz die Veröffentlichung sämtlicher Anwaltsschreiben verbot.

    Nicht vergessen darf man das Gravenreuth in erheblichen Maß sich selbst lobend in die Öffentlichkeit drängt und dabei auch seine Absicht erkennbar wird seine Meinungs- und Prozessgegner herabzuwürdigen. Da muss er es hinnehmen das auch über ihn im Falle von Verfehlungen berichtet wird. Nicht einsehbar ist es dann, wenn er selbst die Kopie eines lügnerischen Schreibens an die Anwaltskammer München dem Autor übersendet und -ein anderer Grund ist nicht ersichtlich- so die Veröffentlichung absichtlich provoziert um hernach diese durch das LG Berlin verbieten zu lassen. Auch musste Gravenreuth definitiv klar sein, dass er das Schreiben einem Publizist und keinem Pfarrer mit Beichtgeheimnis geschickt hatte- die Antragsschrift an das LG Berlin trug dann wohl nicht zufällig das Datum eines Tages 9 Tage vor(sic!) der Veröffentlichung seines wunderlichen Briefes. Es war also schon vorher fertig. System, Irrtum oder Zufall? Vermutlich ersteres, denn ähnliches gab es schon einmal!

    Leitsätze:

    1. Für anwaltliche Schriftsätze gelten die allgemeinen urheberrechtlichen Vorschriften. Ein Anwaltsschriftsatz ist somit dann geschützt, wenn er eine entsprechende Schöpfungshöhe aufweist.
    2. Die Veröffentlichung eines Anwaltsschreibens verletzt den Anwalt weder in seiner freien Berufsausübung noch in seinem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, wenn ein sachlicher Grund zur Veröffentlichung besteht.

    Aus dem Urteil:

    2. Der Antragsteller kann seinen Anspruch auch nicht daraus herleiten, dass eine Wiedergabe des Schreibens seine freie Berufsausübung oder sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzen würde, selbst wenn unterstellt wird, dass er zumindest Mitverfasser des Schreibens sei.

    a) Für diese vom Antragsteller in Anspruch genommenen Rechtspositionen gilt Folgendes:

    aa) Art. 12 Abs. 1 GG schützt das Recht, den Beruf frei zu wählen und frei auszuüben. “Beruf” ist dabei jede Tätigkeit, die auf Dauer berechnet ist und der Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage dient. In der bestehenden Wirtschaftsordnung umschließt das Freiheitsrecht des Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG das berufsbezogene Verhalten der Unternehmen am Markt nach den Grundsätzen des Wettbewerbs.

    Insoweit sichert die Vorschrift die zu Erwerbszwecken erfolgende Teilhabe am Wettbewerb (vgl. BVerfG NJW-RR 2004, 1710 [1711] – gerlach-report m.w.N.). Art. 12 Abs. 1 GG vermittelt allerdings kein Recht, von anderen nur so dargestellt zu werden, wie man gesehen werden möchte oder wie man sich und seine Produkte selber sieht (vgl. BVerfG NJW 2002, 2621 [2622] – Glykolwein).

    Dagegen schützt Art. 12 Abs. 1 GG Berufstätige in dieser Betätigung vor inhaltlich unzutreffenden Informationen oder vor Wertungen, die auf sachfremden Erwägungen beruhen oder herabsetzend formuliert sind, wenn der Wettbewerb in seiner Funktionsweise durch sie gestört wird und sie in der Folge den betroffenen Wettbewerber in der Freiheit seiner beruflichen Tätigkeit beeinträchtigen (vgl. BVerfG, a.a.O., – gerlach-report m.w.N.).

    Diese Gewährleistung des Art. 12 Abs. 1 GG erfolgt jedoch nicht uneingeschränkt, sondern kann durch berechtigte Interessen des sich Äußernden gerechtfertigt sein; bei der deshalb gebotenen Abwägung ist insbesondere dessen Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, a.a.O., – gerlach-report m.w.N.).

    bb) Das in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankerte und als sonstiges Recht i.S.d. § 823 Abs. 1 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet die engere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen. Sein Inhalt ist nicht allgemein und abschließend umschrieben.

    Eine wesentliche Gewährleistung ist der Schutz vor Äußerungen, die geeignet sind, sich abträglich auf das Ansehen der Person, insbesondere ihr Bild in der Öffentlichkeit, auszuwirken (vgl. BVerfG NJW 2006, 207 – “IM-Sekretär” Tz. 25 m.w.N.). Derartige Äußerungen gefährden die von Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistete freie Entfaltung der Persönlichkeit, weil sie das Ansehen des Einzelnen schmälern, seine sozialen Kontakte schwächen und infolgedessen sein Selbstwertgefühl untergraben können.

    Auch wahre Berichte können das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen verletzen, wenn die Folgen der Darstellung für die Persönlichkeitsentfaltung schwerwiegend sind und die Schutzbedürfnisse das Interesse an der Äußerung überwiegen (vgl. BVerfG NJW 2004, 3619 f. m.w.N.). Allerdings reicht auch der Schutz dieses Grundrechts nicht so weit, dass es dem Einzelnen einen Anspruch darauf verliehe, in der Öffentlichkeit nur so dargestellt zu werden, wie er sich selbst sieht oder von anderen gesehen werden möchte (vgl. BVerfG NJW 1999, 1322 [1323] – Helnwein).

    Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz vielmehr gegenüber solchen Darstellungen, die das Persönlichkeitsbild des Einzelnen in der Öffentlichkeit verfälschen oder entstellen oder seine Persönlichkeitsentfaltung, etwa durch die von ihr ausgehenden Stigmatisierungsverfahren, erheblich beeinträchtigen (vgl. BVerfG NJW 2000, 1859 [1860] m.w.N.).

    Auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist nicht schrankenlos gewährleistet, sondern findet seine Schranken in den Rechten anderer, zu denen die Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gehört. Geht es – wie im Streitfall – um die rechtliche Bewertung des Inhalts einer bestimmten Äußerung, ist ungeachtet des Verbreitungsmediums diese Vorschrift einschlägig, nicht etwa die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.

    Für den Schutz der Persönlichkeit des Einzelnen können sich insbesondere aus dem entgegenstehenden Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit Einschränkungen ergeben. Insoweit bedarf es einer Güterabwägung im Einzelfall (vgl. BVerfG NJW 2004, 590 [591] m.w.N.).

    cc) Aus dem sowohl für die Berufsfreiheit als auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht geltenden Gebot der Einzelfallabwägung ergibt sich, dass ein generelles Verbot, aus Schriftsätzen von Rechtsanwälten zu zitieren, nicht in Betracht kommt (vgl. KG NJW-RR 2007, 842 im Verfahren über die Berufung gegen das vom Antragsteller angeführte Urteil des Landgerichts Berlin).

    b) Im Streitfall kann kein Überwiegen der Belange des Antragstellers und damit weder eine Verletzung der Freiheit der Berufsausübung des Antragstellers noch eine Verletzung dessen allgemeinen Persönlichkeitsrechts festgestellt werden.

    aa) Es erscheint schon fraglich, ob durch die Handlungen, deren Verbot der Antragsteller begehrt, die Freiheit der Berufsausübung oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht berührt würden.

    Durch die öffentliche Wiedergabe des Schreibens vom 16. Juli 2007 würden über den Antragsteller keinesfalls andere personenbezogene Daten preisgegeben als die Tatsache, dass er als Rechtsanwalt des Betroffenen Verfasser dieses Schreibens ist. Inwiefern durch die Veröffentlichung allein dieser Information die Freiheit der beruflichen Tätigkeit oder das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Antragstellers verletzt sein könnten, ist nicht erkennbar (vgl. BVerfG NJW 2000, 2416 [2417]).

    Weder würde damit eine Stigmatisierung des Antragstellers einhergehen noch eine Verfälschung oder Entstellung dessen Persönlichkeitsbilds in der Öffentlichkeit. Im Übrigen geht der Antrag noch darüber hinaus, da er nicht nur auf die Veröffentlichung in einer Weise gerichtet ist, die den Antragsteller als dafür Verantwortlichen erkennen lässt, sondern auch solche Veröffentlichungen – etwa in Auszügen – erfasst, die keinen Hinweis darauf enthalten, aus welcher Kanzlei das Schreiben stammt.

    bb) Der Antragsteller begehrt nicht nur das Verbot einer bestimmten Äußerung in einem konkreten Zusammenhang, wie es etwa Gegenstand des erwähnten Urteils des Kammergerichts (NJW-RR 2007, 842) war, sondern schlechthin jede Veröffentlichung. Das dafür erforderliche generelle Überwiegen der Belange des Antragstellers über die Belange des Antragsgegners kann im Streitfall nicht festgestellt werden.

    Bei der Abwägung zwischen dem Informationsinteresse an einer Berichterstattung über Straftaten oder ähnliche Verfehlungen und den Belangen des Persönlichkeitsschutzes verdient für die tagesaktuelle Berichterstattung das Informationsinteresse im Allgemeinen den Vorrang selbst hinsichtlich der Belange desjenigen, der von den Vorwürfen betroffen ist.

    Allerdings muss die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts im angemessenen Verhältnis zur Schwere des Fehlverhaltens und seiner sonstigen Bedeutung für die Öffentlichkeit stehen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass ein an sich geringes Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über leichte Verfehlungen durch Besonderheiten etwa in der Person des Täters oder des Tathergangs aufgewogen werden kann (vgl. BVerfG NJW 2006, 2835 Tz. 11 m.w.N.).

    In Fällen, in denen sogar der vom Vorwurf einer Verfehlung Betroffene es hinnehmen muss, dass über ihn berichtet wird, kann nicht angenommen werden, dass für Schriftsätze eines in dessen Auftrag handelnden Rechtsanwalt, dessen Belange allenfalls in wesentlich geringerem Maße berührt werden, anderes gelten könne.

    Ungeachtet der Frage, inwieweit es nach presserechtlichen Grundsätzen sogar geboten ist, eine Stellungnahme des Betroffenen zu den Vorwürfen einzuholen, kann jedenfalls ein vorrangiges Informationsinteresse auch daran bestehen, die Sichtweise des Betroffenen kundzutun, damit sie im Meinungsbildungsprozess berücksichtigt werden kann. Weder die Freiheit der beruflichen Tätigkeit des Antragstellers noch dessen allgemeine Persönlichkeitsrecht haben ein derartiges Gewicht, dass sie für alle vom Verbotsantrag erfassten Fallkonstellationen das für eine Veröffentlichung sprechende Informationsinteresse überwiegen könnten.

  • Hallo. Ich WAR auch mal bei evanzo. Ich habe das ALLES auch erlebt. Ich hatte nur Probleme mit der Performance und erreichbarkeit und anstatt das Problem zu lösen, wollte man mir einen Exchange Server verkaufen, weil der ja soviel besser ist! Ich kann nur sagen, absoluter SCH..SSladen. Wenn Du Zeugen für den absolut miesen Service von evanzo suchst, ich bin dabei!
    Gruß
    Torben

  • HEF

    Lieber kein Webhosting anstatt Horror ohne ende Finger weg von Evanzo Webhosting! Bestellt anfang Feb 2008, bekomme keine Zugang. Merhfach Emails an support -> Keine Antwort Ich habe circa 3 Wochen danach mein Geld wieder zurückbuchen Und die Losung, ich bekomme eine Rechnung von Evanzo plus 2. Mahnung (erste Mahnung bekomme ich ja nichts) plus Inkasokosten ih Höhe von fast 100 Euro. Wollte mal wissen ob es bei euch schon vorkam? ich werde in der Zukunf lieber etwas mehr bezahlen, anstat diese Horror zu bekommen
    ich gehe zur zeit zur Verbraucherzentrale. werde gerne zusammen zum Anwalt zu gehen.

    als Ausländer, bin ich ja eine leichte Beutel für Evanzo verarschen zu werden….:-(

  • Also ich hatte diverse Probleme überhaupt E-Mails zu konfigurieren. Als ich mich an Evanzo wandte sollte ich ein “Test-Account” einrichten für die. Klar wenn man nicht weiß wie man das macht können die einem wohl nicht helfen. Dann sollte ich die Zugangsdaten rausrücken, damit die es machen. Habe fristlos gekündtig und bekomme immer noch ständig Mahnungen und Rechnungen. Meine Hauptdomain haben die fast ein Jahr einbehalten obwohl das ja nicht mehr erlaubt ist (und damals alles bezahlt war).

    Suche noch immer Leute die sich auch wehren wollen.
    Es soll keine Hetzjagd werden, aber zusammen hat man mehr Beweise als einzeln.

  • kritan

    Support ist praktisch nicht vorhanden, “tolles Ticketsystem”, auf das keine Reaktion erfolgt, werd auch umziehen, bin mal gespannt, was dann noch alles folgt… Absolut nicht zu empfehlen, es sei den man lässt sich gerne vera…..

  • Auch ich bin es leid immer “Verbindung fehlgeschlagen” durch Evanzo Server zu haben.
    Ich habe mittlerweile eine gutebesuchte News Website und sie ist in der letzten Zeit öfters dank Evanzo unerreichbar.
    Einen Support kann man nur teuer telefonisch erreichen und das bedeutet bis man es am Telefon erklärt ist man schon Pleite.
    Ich glaube, es ist eine neue Masche bei Evanzo um Geld zu verdienen. Ich habe paar andere Domain bei verschiedenen Privider und Überall zufrieden nur bei Evanzo nicht. Gerade, wo ich diese Email schreibe, habe ich Server crush. Ich wurde gerne umziehen, weiß aber dass die Probleme machen und es dauert sehr lange. Wegen verkauften Werbungen auf meiner Site kann ich mir nicht leisten, die Seite vorübergehend dicht zu machen um umzuziehen.
    Also, ich bin ratlos, was gemacht werden soll!!!

  • Hallo, soll ich Dir sagen was ich gemacht habe?

  • Sag bitte, wie man Evanzo schmerzlos los werden kann.

  • yakini

    es ist ja völlig normal, dass eine webhosting nachteile und vorteile hat. Aber es gibt nur ein einzige webhosing, die immer wieder Kunden per INkasso oder gericht klagen, und darf man überhaupt kritik oder service verlangt. (Sie können goggelt und sehen wieviele fälle es in internet gibt, wo Evanzo die Kunden geklagt haben (ein verrückte Welt oder…..:-) es ist ja ungekehrt)

    Mein Rat, wenn du schmerzlos Evanzo los werden will, ich empfehle dich Kündigung per Anschreiben (klar etwas teuer bei Post) es ist aber sicher und effektiv. Wie du überall im forum gelesen hast (passiert auch bei mir) per email oder fax bekommst du ja keine Antwort. ich vermute, dass Evanzo mehr Geld verdient mit Klagen und Per Inkasso büro anstatt die Service zu verbessern.

  • sesam

    Hört sich prima an, was ich da von meinem Hoster höre!
    Ich kann auch nur über den schlechtesten Service diesbezüglich berichten der mir je untergekommen ist. Ich hoffe das ich meine Page dort so schnell wie möglich wieder frei bekomme.
    Zur Zeit sind es nur e-mail Probleme, doch die Buchen auch einfach Beträge von angeblichen Site Buildern ab, welche ich im Leben nie benutzt habe.
    Ich kann mich also nur einreihen in die Geschädigtenliste

  • Hallo alle zusammen

    ich habe genauso wie Ihr Ärger mit Evanzo. ich habe das folgendermaßen gemacht.

    zuerst habe ich meine Domanes umziehen lassen. dann ist mein Exchange umgezogen. zudem habe ich mitgeschrieben wann ich nicht errechbar war. damit bin ich in sechs Wochen auf unter 98% errechbarkeit gekommen.
    Danach habe ich alle meine Tickets bei denen ausgedruckt. und Material im Netz gesucht. der nächste Schritt war dann die Kündigung Per Einschreiben.
    mein Größter Trumpf ist jedoch mein Admin. Der ist bei der TU Karlruhe und schreibt gerade seine Doktorarbeit in geau diesem Bereich. der kann genau dokomentieren was bei denen los ist.
    es ist wichtig das man Evanzo in der Kündigung die Einzugsermächtigung entzieht. sonnst immer alles zurückbuchen. so und nun möchte ich mal sehen wie die mich auf weiterzahlung Verklagen. übrigens ein Tip reagiert immer auf alle Schreiben. und dokomentiert das. untätigkeit sieht bei Gericht immer schlecht aus. ernst wird es wenn ein Mahnbescheid kommt. bei dem müsst ihr unbedingt einspruch einlegen. dann muß Evanzo die Klage einreichen. das kostet denen erstmal Geld. ist der Manbescheid durchgelaufen wird es schwierig. die Inkassounternehmen sind ein Witz. die schreiben nur böse Briefe. da passiert gar nichts. sollte jemand Verklagt werden stehe ich als Zeuge zur Verfügung. und immer schön zurückbuchen, das kostet denen jedes mal 5-7€ gruß Matthias

  • Hallo, die Klage gegen Evanzo ist nun in Vorbereitung und wurde schon einigen guten Rechtsanwälten angeboten.

    Mehr könnt Ihr auf der Seite http://else-kling.net/2009/01/21/nun-wird-die-klage-gegen-evanzo-vorbereitet/ nachlesen.

    Eure Else

  • [...] werte Herr Rechtsanwalt Walgenbach verlangt in seinem Schreiben else-kling.net/2008/06/24/evanzo-schaltet-anwalt-markus-h-walgenbach-aus-bremen-ein/ das ich die Beiträge gegen die Firma Evanzo aus meinem Blog lösche. Und er verlangt, das [...]

  • Lutz-G.

    Die im Internet in diversen Foren und Blogs berichteten negativen Erfahrungen mit der Fa. Evanzo kann ich nur bestätigen!

    Völlig inakzeptable Leistungen durch Nichtereichbarkeit und ungenügender Fuktion der Websiteu, Störungen beim Mailversand, unzureichender Support usw., usw!

    Was aber in keinem Fall zu tolerieren ist, das die z.Teil in der Werbung versprochenden Leistungen (z.B. der unbegrenzte Traffic bei einem von mir abgeschlossenen Webhostingpaket) nicht erbracht werden und auch von der Fa. Evanzo trotz Protest nicht nachgebessert wird.
    Da dieses offenbar doch sehr vorsätzlich geschieht, ist meiner Meinung nach der Strafbestand eines Betruges gegeben.

    Ich habe daher den Vertrag gekündigt und bin zu einem anderen Webhoster gegangen, wo alles zu meiner Zufriedenheit klappt.
    Leider mußte ich nun eine neue Domain mit ähnlichem Namen registrieren, da sich die Fa. Evanzo bis heute weigert, meine ursprüngliche Domain freizugeben.

    Sämtliche rechtlichen Androhungen
    meinerseits per Post und Mail (Verbraucherzentrale, Anwalt, Anzeige wegen Betruges, usw.) bleiben von der Fa. Evanzo ungehört.
    Ich bin nur noch wütend und stinksauer auf diese Firma und werde es von Tag zu Tag mehr, je länger mir die Fa. Evanzo meine Domain nicht herausrückt!
    Diese Webhostingfirma gehört mit rechtlichen Mitteln vom Markt genommen!

  • Stefan

    Evanzo hat in diesem Jahr mal eben die Preise verdoppelt. Die Rechnung wird natürlich erst nach dem Termin der Vertragsverlängerung verschickt. Ich habe verschiedene Anfragen an den Service gestellt, die zunächst nicht auf mein Problem einging und dann wurde erklärt, man habe ja schließlich im Frühjahr eine Mail rumgeschickt und über die Tariferhöhung informiert.

    Evanzo argumentierte dann mit den eigenen AGBs. Die betreffenden Stellen habe ich denen dann geschickt und darauf hingewiesen, dass das dort nicht steht. Komentar von Evanzo:

    Wir teilen Ihre Interpretation nicht.

    Ich habe zwischenzeitlich gekündigt und kann nur sagen, dass die mich nie wieder sehen

  • Ich habe Post von einem Berliner RA bekommen. Hatte eine Domaingebühr von 2006 nicht bezahlt und durfte jetzt 50 € nachzahlen. Man bekommt einfach keine Kündigungsbestätigung, naja, diesen Verein demnächst lieber umschiffen.

    Grüße

  • Mabe01

    Evanzo hat behauptet, es seien noch Forderungen offen, die schon ein paar Jahre alt sind und diese seien deswegen schon an ein Inkassounternehmen weitergegeben worden. Nur: ich habe vorher noch nie von der Firma gehört und somit auch nix bestellt. Meine Aufforderung, sie sollen ihre Forderungen belegen oder widerrufen, wurden einfach ignoriert. Klar, belegen ist unmöglich – und widerrufen … nein, dann lieber ignorieren. Aber davon berichten im Netz ja sehr, sehr viele …. Ach, ausgeführt wurde meine Bestellung nicht. Benachrichtigt hat man mich dazu auch nicht…

  • Hallo zusammen,
    Ich bin seit ca. 10 Jahren mit mehreren Seiten bei Evanzo und immer wieder habe ich Probleme mit der der Erreichbarkeit und gelöschten Datenbanken, wie die Manipulation meiner bei ihnen gespeicherten Webseiten bekommen.
    Eine Webseite meiner Kirchengemeinde, die ich betreue, musste ich letztes Jahr umziehen lassen (die ist jetzt bei Strato), weil immer wieder pornografische Bilder und der Verkauf von Medikamente über manipulierte index-Seiten in meine Präsenz integriert wurden. Alle Verzeichnisse hatten höchten Schreibschutz und diese Bilder und inhalte wurden anscheinend von einem anderen FTP-User angelegt, welche ich über meinen Account nicht mehr löschen konnte, weil die Dateirechte auch verändert wurden.
    —–
    Jetzt habe ich noch eine Weitere Webseite auf der ich christliche Foto-Grußkarten zum kostenlosen Mail-Versand anbiete, welche auch mit Pornos und links auf weitere Schmuddel-Seiten versetzt sind.
    Alle zwei Wochen kann ich meinen Inhalt immer komplett renovieren und erneuern. Ein Ändern der Kennwörter hat keine Besserung gebracht. Somit habe ich jetzt eine fristlose Kündigung aus den eben genannten Gründen der noch verbliebenen Seiten bei Evanzo ausgesprochen, was mit dem Löschen aller meiner Inhalte und Zugänge seitens Evanzo quittiert wurde. Jetzt bekomme ich Briefe ich solle noch die kommenden zwei Jahre meiner noch laufenden Mitgliedschaft jeweils 5,80 bezahlen.
    … plus Mahngebüren
    … plus 50 EUR Anwaltsgebühren von Berliner Anwälten
    Wie gern würde ich wegen Verunglimpfung durch die Pornos ebenfalls Anzeige erstatten, was ich mich noch nicht wirklich traue, aber ein möglicher Schritt werden könnte.

  • Warum traust Du Dich nicht? Wenn Du es nicht reingestellt hast, kannst Du Anzeige machen, da es ja manipulation von Internetseiten bzw. Inhalten ist (“Hacken” der Seiten). Und wenn festgestellt wird, das vanzo sogar damit zu tun hatte bezahlst Du nichts.
    Wie heißen die Seiten? Wenn die noch online sind notiere Dir die Linkadressen (komplett mit ID nummern und so)der Pornoseiten. Dann hast Du oft die Täter.

    wenn die jetzt offline sind ists natürlich blöd…

  • evanzo hat die Seiten gelöscht bei meiner Kündigung. Dummerweise hat evanzo aus den zusatzfeatures, die ich dazugebucht hatte. Weitere Domainnamen etc. irgendwie separate Aufträge gemacht. So das jetzt teilweise Sachen weg sind, und Domainnamen die zu dem Paket gehörten und dazu gebucht wurden, noch geschaltet sind, welche jetzt anscheinend weiter Geld kosten sollen. Buchungstechnisches chaos, argh!

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