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Heute am 20.05.2008 machte mein
Bahn-Card Problem mich zum Schwarzfahrer. Ich erinnere nur nochmal kurz über die Geschichte mit meinen
Bahn- Cards und die verbundenen
Probleme.
Phase 1 ,
Phase 2 und nun die nächste Steigerung, die es in sich hat.
Heute stieg in in
Oberesslingen in die S-Bahn in Richtung
Stuttgart, und das
ohne Fahrkarte. Warum ohne
Fahrkarte. Weil meine
Bahn-Cards; die ich über einen Partnerlink für viel Geld bestellt hatte - und die
Bahn mir selbst die 5 Euro Provison schuldig blieb; ja nich am einem Automaten funktioniert, sondern nur am Schalter oder im Zug. Aber in
Oberesslingen gibt es keinen Bahnschalter und im Zug kamen nur Kontrolleure. Und da war das Problem. Denn der "nette" Herr mit der Dienstnummer 322 nahm sich zwar die Zeit meine Geschichte mit der
Bahn-Card anzuhören, jedoch nur um dumme Antworten zu geben und mir dann das "Extra-Ticket" für 40 Euro auszustellen. Ich hätte ja in
Esslingen wieder aussteigen können und dort ein Ticket lösen (warum sollte ich nochmals aussteigen wenn es ja garnicht meine Schuld ist?) Ich solle in stuttgart nach dem Kauf von meinem Ticket dieses bei dem Büro der Fahrpreisnacherhebung vorzeigen und damit wäre die Sache erledigt. oooooooooook.
Ich bin dann also zuerst zum Schalter um mein Ticket Esslingen - Magdeburg zu lösen (die Strecke fahre ich zweimal die Woche). Ich bat die junge Frau von dem
Bahn-Comfort Schalter im Bahnhof Stuttgart bei der
Bahn-Card anzurufen. Ein Kollege wählte zugleich die gleiche Nummer. Es nahm jedoch niemand ab und wir beendeten um 15:50 das "Spielchen". Eine Bestätigung dieses Versuches bekam ich noch freundlicherweise.
Nun ging ich zu diesem Nachlöse-Büro, wo ich von Frau R. (*) "bedient" wurde.
Ich erklärte mein Problem: " Karte nur am Schalter und im Zug möglich,blablabla... ...wollte deshalb in Stuttgart im Bahnhof Ticket kaufen, usw...
Ich dachte zunächst, das Frau R. (*) zunächst einmal meine Unschuld mit einem Anruf bei
Bahn-Card überprüft. Stattdessen der fachmännische Hinweis, das im Verbund der
VVS die
Bahn-Card eh nicht gilt. Deswegen wäre an der Sache nichts zu machen. darauf antwortete ich dann, das das ja wohl ein Witz sei. Immerhin löse ich immer meine Tickets von Magdeburg bis Esslingen und von Esslingen bis Magdeburg und zwar mit dem Rabatt der
Bahn-Card. aber die Frau ließ nicht mit sich reden. Darauf erwähnte ich, das ich im Falle der weiteren Verweigerung Ihrer Mithilfe ggf. eine Strafanzeige wegen Schädigung erwäge. Beleidigt über diesen Satz packte sie alle Papiere wieder in den Bahn-Umschlag und sagte, das sie mich nicht mehr weiter bedienen würde. Erst nach zweimaligem Nachfragen erfuhr ich Ihren Namen: Frau Riefel.
Nun rief ich wieder bei der
Bahn-Card an und hatte selbst mehr Erfolgt als der Bahn-Comfort (wofür steht dieses Wort eigentlich???) Schalter zuvor.
Mein Gespräch mit Frau W. (*) aus Frankfurt verlief recht nett. Sie versprach die Erstattung des Schadens (also 40 Euro plus Telefongebühr, die wieder einmal anfielen). Dann stellte sie mich zu einer Frau R. (*) (falls der Name stimmt) durch. Ich mußte nochmals meine Situation erklären und Frau Rehm verlangte das Originaldokument (wozu eigentlich? Solange die Bahn den Schaden nicht erstattet ist es
mein Dokument, welches ich ja auch dann für die Steuerabrechnung benötige) um zu prüfen, was dann passiert. Ich war verwundert und erklärte, das zuvor eine Zusage für die Schadenserstattung gemacht wurde. Die Antwort: "Das interessiert mich nicht, was andere Kollegen sagen. Wir müssen erstmal prüfen, ob wir erstatten müssen". Ich fragte daraufhin ob ich das richtig sehe: Ich kaufe ein produkt (die
Bahn-Card), mit der ich billiger fahren könnte, wenn diese funktioniert. Wenn ich jede Woche zweimal Ärger mit dem Zugbegleiter habe und Mehrkosten (Nachlösegebühren) habe ist es der Bahn egal und muß überlegen, ob sie erstattet?????? Ich habe seit Wochen eine vermindert einsetzbare
Bahn-Card und niemand löst das Problem???
Plötzlich hatte die Frau wohl ein Licht gesehen, den plötzlich wußte diese Frau warum die
Bahn-Cards nicht funktionieren. Da meine Firma auch Großkunde ist und auch dort eine Nummer hat, müsse diese Nummer
auch auf der
Bahn-Card (Business) stehen. Da das nicht der Fall ist werden die Karten garnicht vom System erkannt.
Ich frage mich nun was die
VVS in Stuttgart und die
Bahn-Card nun zu tun gedenken.
Denn es stehen noch folgende Kosten zu meinen gunsten offen:
Schwarzfahrer - Ticket der VVS € 40,00
Telefongebühren mit Bahn-Card € 14,60
sowie einen Ausgleich für die verminderte Einsatzmöglichkeit der Bahn-Cards und dem ganzen Ärger
So Bahn-Card und VVS, nun seid Ihr am ZUG. Was werdet Ihr machen?
Es sei noch bemerkt, das ich
1. Werbepartner bin (noch)
2. Vielfahrer mit meinen Kollegen bin
3. Eine Leistung bezahlt habe, die Sie (die Bahn und Bahn-Card) nicht leisten
4. mir die Mühe machen werde bei weiteren Problemen erheblich "Werbung" machen werde
5. bei weiteren Problemen in Zukunft das Auto nehme und möglichst viele Bahnreisende überzeugen werde Fahrgemeinschaften zu bilden.
(* Nachname nach Gespräch mit der Bahn - Rechtsabteilung gekürzt, da die Bahn Regelung des Vorfalles versprach)
Wer hatte so etwas auch schon?
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VN:F [1.8.1_1037]
Problem mit der Bahn-Card sorgt für Schwarzfahrer - Ticket7.0101
Heute hat sich die V V S aus Stuttgart (ein Tochterunternehmen der Bahn!!) gemeldet.
Sie behauptet, das durch das Vorhandensein eines Automaten die 40 Euro Nachlösegebühr gerechtfertigt sei.
Schon vergessen Frau Zupetic?
Meine Bahn-Card wurde nicht erkannt!! Und ich wurde von der Bahn-Card Firma ausdrücklich aufgefordert im Zug (wo Ihr “netter” Mitarbeiter mich ja aufgeschrieben hat) oder am Bahnhof (was ich später getan habe) die Fahrkarte zu lösen. Ich habe Ihrer Kollegin diese Fahrkarte vorgelegt.
Nochmals gaaaaaanz deutlich damit die bahn und die V V S das verstehen.
Ich habe wegen defekter Bahn-Card keine Fahrkarte am Bahnhof Oberesslingen kaufen können (oder eben nur doppelt so teuer).
Ich erhebe hiermit (öffentlich) Einspruch gegen diese Nachlösegebühr!
Sollte diese Sache nun nicht innerhalb 3 Werktagen bereinigt werden sehe ich als einzige Konsequenz eine Strafanzeige gegen die Beteiligten wegen vorsätzlicher Schädigung und Betrug.
Hier die E-Mail:
Betreff: Bitte folgende Zuarbeit zum Vorgang 1-849588248 bearbeiten
Von: ran-baden-wuerttemberg@bahn.de ins Adressbuch
An: micha1971@XXX
Datum: 29.05.08 11:36:40 Uhr
Text der E-Mail:
Ihre Nachricht vom: 27.05.2008 20:00:15
Unser Zeichen: 1-849588248
Guten Tag Herr Schreiber,
es ist nett, dass Sie uns die Fahrpreisnacherhebungsnummer und die Nummer Ihrer Bahn Card mitgeteilt hatten.
Wir sind Ihren Angaben nachgegangen und möchten Ihnen folgendes dazu mitteilen:
1. Sie können an dem Fahrscheinautomat an der S- Station Oberesslingen in der Regel einen Fahrschein mit Bahn Card nach Magdeburg lösen.
2. Demnach ist die Fahrpreisnacherhebung leider berechtigt.
3. Wir haben Ihr Schreiben an den Kundendialog des Fernverkehrs weitergeleitet, der Ihre Bahn Card prüfen wird.
4. Die Forderung des erhöhten Beförderungsentgeltes ist nach unserem Kenntnisstand offen. Ihnen schriftlichen Einspruch richten Sie daher bitte an die:
info@sc-fahrpreisnacherhebung.de
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich darüber hinaus mit dem Bahn Card- Service unter der Rufnummer 01805 34 00 35 in Verbindung zu setzen, um Ihre Bahn Card überprüfen zu lassen. Das Ergebnis dieser Untersuchung kann klären, ob die Fahrpreisnacherhebung niedergeschlagen werden kann.
Es tut uns leid, dass wir im Augenblick nicht mehr für Sie tun können.
Freundliche Grüße
i. A. Silvana Zupetic
Ihr Regionaler Ansprechpartner Nahverkehr
DB Regio AG
Internetauftritt der Deutschen Bahn AG >> http://www.db.de
Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main
Registergericht: Frankfurt am Main, HRB 50977
USt-IdNr.: DE 199861724
Vorstand: Ulrich Homburg (Vorsitzender), Dr. Manfred Rudhart, Dr. Bettina Volkens, Frank Sennhenn
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Karl-Friedrich Rausch
Heute hat sich die V V S aus Stuttgart (ein Tochterunternehmen der Bahn!!) gemeldet.
Sie behauptet, das durch das Vorhandensein eines Automaten die 40 Euro Nachlösegebühr gerechtfertigt sei.
Schon vergessen Frau Zupetic?
Meine Bahn-Card wurde nicht erkannt!! Und ich wurde von der Bahn-Card Firma ausdrücklich aufgefordert im Zug (wo Ihr “netter” Mitarbeiter mich ja aufgeschrieben hat) oder am Bahnhof (was ich später getan habe) die Fahrkarte zu lösen. Ich habe Ihrer Kollegin diese Fahrkarte vorgelegt.
Nochmals gaaaaaanz deutlich damit die bahn und die V V S das verstehen.
Ich habe wegen defekter Bahn-Card keine Fahrkarte am Bahnhof Oberesslingen kaufen können (oder eben nur doppelt so teuer).
Ich erhebe hiermit (öffentlich) Einspruch gegen diese Nachlösegebühr!
Sollte diese Sache nun nicht innerhalb 3 Werktagen bereinigt werden sehe ich als einzige Konsequenz eine Strafanzeige gegen die Beteiligten wegen vorsätzlicher Schädigung und Betrug.
Hier die E-Mail:
Betreff: Bitte folgende Zuarbeit zum Vorgang 1-849588248 bearbeiten
Von: ran-baden-wuerttemberg@bahn.de ins Adressbuch
An: micha1971@XXX
Datum: 29.05.08 11:36:40 Uhr
Text der E-Mail:
Ihre Nachricht vom: 27.05.2008 20:00:15
Unser Zeichen: 1-849588248
Guten Tag Herr Schreiber,
es ist nett, dass Sie uns die Fahrpreisnacherhebungsnummer und die Nummer Ihrer Bahn Card mitgeteilt hatten.
Wir sind Ihren Angaben nachgegangen und möchten Ihnen folgendes dazu mitteilen:
1. Sie können an dem Fahrscheinautomat an der S- Station Oberesslingen in der Regel einen Fahrschein mit Bahn Card nach Magdeburg lösen.
2. Demnach ist die Fahrpreisnacherhebung leider berechtigt.
3. Wir haben Ihr Schreiben an den Kundendialog des Fernverkehrs weitergeleitet, der Ihre Bahn Card prüfen wird.
4. Die Forderung des erhöhten Beförderungsentgeltes ist nach unserem Kenntnisstand offen. Ihnen schriftlichen Einspruch richten Sie daher bitte an die:
info@sc-fahrpreisnacherhebung.de
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich darüber hinaus mit dem Bahn Card- Service unter der Rufnummer 01805 34 00 35 in Verbindung zu setzen, um Ihre Bahn Card überprüfen zu lassen. Das Ergebnis dieser Untersuchung kann klären, ob die Fahrpreisnacherhebung niedergeschlagen werden kann.
Es tut uns leid, dass wir im Augenblick nicht mehr für Sie tun können.
Freundliche Grüße
i. A. Silvana Zupetic
Ihr Regionaler Ansprechpartner Nahverkehr
DB Regio AG
Internetauftritt der Deutschen Bahn AG >> http://www.db.de
Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main
Registergericht: Frankfurt am Main, HRB 50977
USt-IdNr.: DE 199861724
Vorstand: Ulrich Homburg (Vorsitzender), Dr. Manfred Rudhart, Dr. Bettina Volkens, Frank Sennhenn
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Karl-Friedrich Rausch
Heute hat sich die V V S aus Stuttgart (ein Tochterunternehmen der Bahn!!) gemeldet.
Sie behauptet, das durch das Vorhandensein eines Automaten die 40 Euro Nachlösegebühr gerechtfertigt sei.
Schon vergessen Frau Zupetic?
Meine Bahn-Card wurde nicht erkannt!! Und ich wurde von der Bahn-Card Firma ausdrücklich aufgefordert im Zug (wo Ihr “netter” Mitarbeiter mich ja aufgeschrieben hat) oder am Bahnhof (was ich später getan habe) die Fahrkarte zu lösen. Ich habe Ihrer Kollegin diese Fahrkarte vorgelegt.
Nochmals gaaaaaanz deutlich damit die bahn und die V V S das verstehen.
Ich habe wegen defekter Bahn-Card keine Fahrkarte am Bahnhof Oberesslingen kaufen können (oder eben nur doppelt so teuer).
Ich erhebe hiermit (öffentlich) Einspruch gegen diese Nachlösegebühr!
Sollte diese Sache nun nicht innerhalb 3 Werktagen bereinigt werden sehe ich als einzige Konsequenz eine Strafanzeige gegen die Beteiligten wegen vorsätzlicher Schädigung und Betrug.
Hier die E-Mail:
Betreff: Bitte folgende Zuarbeit zum Vorgang 1-849588248 bearbeiten
Von: ran-baden-wuerttemberg@bahn.de ins Adressbuch
An: micha1971@XXX
Datum: 29.05.08 11:36:40 Uhr
Text der E-Mail:
Ihre Nachricht vom: 27.05.2008 20:00:15
Unser Zeichen: 1-849588248
Guten Tag Herr Schreiber,
es ist nett, dass Sie uns die Fahrpreisnacherhebungsnummer und die Nummer Ihrer Bahn Card mitgeteilt hatten.
Wir sind Ihren Angaben nachgegangen und möchten Ihnen folgendes dazu mitteilen:
1. Sie können an dem Fahrscheinautomat an der S- Station Oberesslingen in der Regel einen Fahrschein mit Bahn Card nach Magdeburg lösen.
2. Demnach ist die Fahrpreisnacherhebung leider berechtigt.
3. Wir haben Ihr Schreiben an den Kundendialog des Fernverkehrs weitergeleitet, der Ihre Bahn Card prüfen wird.
4. Die Forderung des erhöhten Beförderungsentgeltes ist nach unserem Kenntnisstand offen. Ihnen schriftlichen Einspruch richten Sie daher bitte an die:
info@sc-fahrpreisnacherhebung.de
Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich darüber hinaus mit dem Bahn Card- Service unter der Rufnummer 01805 34 00 35 in Verbindung zu setzen, um Ihre Bahn Card überprüfen zu lassen. Das Ergebnis dieser Untersuchung kann klären, ob die Fahrpreisnacherhebung niedergeschlagen werden kann.
Es tut uns leid, dass wir im Augenblick nicht mehr für Sie tun können.
Freundliche Grüße
i. A. Silvana Zupetic
Hi,
hast Du nun das Geld für das Ticket erstattet bekommen?
Also, ich muß sagen, das ich mit der bahn sehr zufrieden bin. Ich habe über
Surf&Travel
meine Bahn-Card 50 bestellt und buche öfter Reisen dort, weil es eigentlich immer recht günstig ist. Klar gibt es Verspätungen. aber das kennt man ja schon, oder?
[...] Ich erinnere an die Geschichte Bahn Card sorgt für Schwarzfahrer Ticket (bis heute nicht von der Bahn Card bezahlt). [...]
[...] hat sich die V V S aus Stuttgart (ein Tochterunternehmen der Bahn!!) wegen des Schwarzfahrertickets (lesen Sie den Bericht) gemeldet. Sie behauptet, das durch das Vorhandensein eines Automaten die 40 Euro [...]
[...] 50% Bahn-Card funktioniert seit heute 25.05.2008 wieder (siehe Bericht else-kling.net/2008/05/20/problem-mit-der-bahn-card-sorgt-fuer-schwarzfahrer-ticket/ ), ist ja auch erst zirka 8 Wochen her das sie nicht mehr akzeptiert wurden. Aber die Bahn-Card [...]